ETF Steuern: Wie werden ETFs versteuert? | May-Finanz
Wie werden ETFs versteuert? Abgeltungssteuer, Vorabpauschale, Teilfreistellung und ausschüttende vs. thesaurierende ETFs — verständlich erklärt für 2026.
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7/15/20263 min read


ETF Steuern: Wie werden ETFs versteuert? Der Überblick für 2026
ETFs gelten zu Recht als transparente und kostengünstige Geldanlage — doch bei der Besteuerung tauchen immer wieder dieselben Fragen auf: Wie werden ETFs eigentlich versteuert? Was ist die Vorabpauschale? Und macht es steuerlich einen Unterschied, ob ein ETF ausschüttet oder thesauriert? Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen — aktualisiert für das Steuerjahr 2026.
Wie werden ETFs versteuert? Die Grundlagen
Seit der Investmentsteuerreform 2018 werden ETFs in Deutschland nach einem einheitlichen System besteuert. Steuern fallen grundsätzlich in drei Situationen an: bei Ausschüttungen, über die jährliche Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs und beim Verkauf mit Gewinn. Zuständig ist in allen Fällen die Abgeltungssteuer — die depotführende Stelle in Deutschland führt sie automatisch ab. Anleger müssen dafür in der Regel nichts selbst in der Steuererklärung angeben.
ETF Abgeltungssteuer: Was Anleger konkret zahlen
Auf Erträge aus ETFs fällt die Abgeltungssteuer von 25 Prozent an, zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag — zusammen 26,375 Prozent. Wer kirchensteuerpflichtig ist, zahlt zusätzlich 8 bzw. 9 Prozent Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer. Wichtig: Erst wird der Sparerpauschbetrag angerechnet — 1.000 Euro pro Person und Jahr, 2.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren. Ein Freistellungsauftrag bei der Depotbank sorgt dafür, dass bis zu dieser Grenze gar keine Steuer abgeführt wird.
Teilfreistellung: Der eingebaute Steuervorteil bei Aktien-ETFs
Aktien-ETFs mit mindestens 51 Prozent Aktienquote profitieren von der Teilfreistellung: 30 Prozent aller Erträge — Ausschüttungen, Vorabpauschale und Verkaufsgewinne — bleiben steuerfrei. Nur 70 Prozent der Erträge werden also überhaupt besteuert. Bei Mischfonds beträgt die Teilfreistellung 15 Prozent, bei reinen Renten-ETFs entfällt sie.
Vorabpauschale 2026: So wird sie berechnet
Die Vorabpauschale betrifft vor allem thesaurierende ETFs — sie sorgt dafür, dass auch ohne Ausschüttung eine jährliche Mindestbesteuerung stattfindet. Grundlage ist der Basiszins, den das Bundesfinanzministerium jedes Jahr festlegt: Für 2026 beträgt er 3,20 Prozent (2025: 2,53 Prozent).
Die Rechnung: Depotwert am 1. Januar × Basiszins × 0,7 = Basisertrag.
Rechenbeispiel: Ein thesaurierender Aktien-ETF im Wert von 10.000 Euro am 01.01.2026 ergibt einen Basisertrag von 224 Euro (10.000 € × 3,20 % × 0,7). Nach Abzug der 30-Prozent-Teilfreistellung bleiben 156,80 Euro steuerpflichtig — das ergibt rund 41 Euro Steuer. Die Vorabpauschale für 2026 gilt steuerlich als am ersten Werktag 2027 zugeflossen (04.01.2027) — die Bank bucht die Steuer dann vom Verrechnungskonto ab. Wichtig: Die Vorabpauschale ist auf den tatsächlichen Wertzuwachs des Jahres begrenzt und wird beim späteren Verkauf angerechnet — es handelt sich um eine Vorauszahlung, keine Doppelbesteuerung.
Ausschüttende ETFs: So wird die Ausschüttung versteuert
Bei ausschüttenden ETFs ist die Sache einfacher: Jede Ausschüttung wird im Moment des Zuflusses versteuert — nach Teilfreistellung und Sparerpauschbetrag. Die Vorabpauschale spielt hier meist keine oder nur eine geringe Rolle, denn Ausschüttungen werden auf den Basisertrag angerechnet. Schüttet ein ETF mehr aus, als der Basisertrag beträgt, fällt gar keine Vorabpauschale an. Für Anleger, die ihren Sparerpauschbetrag jedes Jahr ausschöpfen wollen, können ausschüttende ETFs deshalb steuerlich attraktiv sein — für den langfristigen Vermögensaufbau sprechen dagegen oft die Thesaurierer, weil Erträge automatisch reinvestiert werden.
Steuern sparen mit Struktur — was Anleger in der Region beachten sollten
In der Beratungspraxis bei Kapitalanlegern in Postbauer-Heng, Neumarkt i.d.Opf., Freystadt, Berg bei Neumarkt, Roth, Feucht, Altdorf, Hilpoltstein und Erlangen zeigt sich immer wieder: Nicht die Steuer selbst ist das Problem, sondern fehlende Struktur. Wer Freistellungsaufträge klug verteilt, die Teilfreistellung nutzt und die Vorabpauschale einplant, holt aus einer durchdachten Geldanlage mit ETFs (→ Link auf https://may-finanz.de/geldanlage-mit-etfs) deutlich mehr heraus.
Ein Blick lohnt sich außerdem auf das Altersvorsorgedepot 2027 (→ Link auf https://may-finanz.de/altersvorsorgedepot-2027): Dort gilt die nachgelagerte Besteuerung — während der Ansparphase fallen weder Abgeltungssteuer noch Vorabpauschale an, versteuert wird erst in der Auszahlungsphase, oft zu einem niedrigeren persönlichen Steuersatz. Für die langfristige Altersvorsorge ist das ein struktureller Steuervorteil.
FAQ — Häufige Fragen zur ETF-Besteuerung
Wie werden ETFs versteuert?
Über die Abgeltungssteuer (26,375 % inkl. Soli): auf Ausschüttungen, die jährliche Vorabpauschale bei Thesaurierern und Verkaufsgewinne — nach Abzug von Sparerpauschbetrag und Teilfreistellung.
Was ist die Vorabpauschale 2026?
Eine jährliche Mindestbesteuerung thesaurierender ETFs. Basiszins 2026: 3,20 %. Formel: Depotwert 01.01. × 3,20 % × 0,7. Zufluss am 04.01.2027.
Muss ich ETF-Steuern in der Steuererklärung angeben?
Bei deutschen Depots in der Regel nicht — die Bank führt die Steuer automatisch ab. Bei ausländischen Depots müssen Erträge in der Anlage KAP erklärt werden.
Sind ausschüttende oder thesaurierende ETFs steuerlich besser?
Ausschüttende helfen, den Sparerpauschbetrag jährlich zu nutzen; Thesaurierer punkten beim langfristigen Zinseszinseffekt. Die beste Wahl hängt von Depotgröße und Ziel ab.
Was ist die Teilfreistellung bei ETFs?
Bei Aktien-ETFs (mind. 51 % Aktienquote) bleiben 30 % aller Erträge steuerfrei — automatisch, ohne Antrag.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung. Für Ihre individuelle Situation wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden. Der Wert einer Anlage kann steigen oder fallen.
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Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt.
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