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Altersvorsorgedepot 2027: worauf Sie achten sollten

Altersvorsorgedepot 2027: worauf Sie achten sollten · May-Finanz

Am 1. Januar 2027 folgt das Altersvorsorgedepot auf die Riester-Förderung. Hier finden Sie unsere Einschätzung und die wichtigsten Informationen, kompakt im Video und ausführlich in diesem Beitrag. Es ist das erste Video einer Reihe, Updates folgen.

Der Anlass

Bundeskanzler Friedrich Merz hat es am 20. April 2026 beim Jahresempfang des Bundesverbands deutscher Banken so formuliert: „Die gesetzliche Rentenversicherung allein wird allenfalls noch die Basisabsicherung sein für das Alter.“ Man kann diese Aussage politisch bewerten, wie man will. Für die eigene Planung heißt sie: Wer seinen Lebensstandard im Alter halten möchte, braucht einen zweiten Baustein.

Ihre Möglichkeiten

Sie treffen zwei Entscheidungen. Erstens die Form: Versicherung oder Investmentdepot. Gefördert wird erstmals auch das Depot. Zweitens die Garantie: 100 %, 80 % oder ohne Garantie.

Bei Garantie denken die meisten zuerst an Sicherheit. Aus der Praxis kenne ich aber auch die andere Seite: Wer ohne Garantie anlegt und als Risikobereitschaft „konservativ“ angibt, wird auch konservativ angelegt, und zwar aktiv gemanagt. Bei einer vollen Garantie ist ein großer Teil des Kapitals dagegen gebunden. Welcher Weg zu Ihnen passt, lässt sich nicht pauschal sagen. Vergleichen Sie beide, bevor Sie sich festlegen.

Die Förderung

Grundzulage
bis zu 540 € im Jahr

Kinderzulage
bis zu 300 € je Kind und Jahr

Berufseinsteigerbonus
einmalig 200 € bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag

Sonderausgabenabzug
bis zu 1.800 € Eigenbeitrag zuzüglich Zulageanspruch

Für die Grundzulage zahlen Sie mindestens 120 € im Jahr selbst ein. Die volle Grundzulage gibt es ab 1.800 € Eigenbeitrag, also 150 € im Monat.

Neu förderberechtigt sind Selbstständige, Freiberufler und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, und zwar auch ohne gesetzliche Rentenversicherung. Maßgeblich ist die Einkommensteuererklärung, nicht der Sozialversicherungsstatus. Ehepartner ohne eigene Förderberechtigung können über einen eigenen Vertrag mittelbar gefördert werden. Hier ist die Grundzulage auf höchstens 175 € begrenzt. Bei Minijobbern kommt es darauf an, ob sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreit haben. Diese Frage stelle ich in jedem Gespräch.

Die Kosten

Viele Anbieter werben mit niedrigen ETF-Kosten. Das ist ein Teil der Wahrheit. Für Ihr Ergebnis zählen die Gesamtkosten, also Fondskosten plus Konto- und Depotführung plus alles, was der Vertrag sonst berechnet. Vergleichen Sie diese eine Zahl, nicht die günstigste Einzelposition.

Der Anlagemotor

Bevor Sie Kosten vergleichen, lohnt der Blick unter die Haube: Welche Aufteilung steckt in Ihrem Vertrag? Passt sie zu Ihrer Laufzeit? Bekommt ein 50-Jähriger dieselbe Mischung wie ein 20-Jähriger?

Ein Beispiel aus meiner Beratung: Ein Kunde hatte genau denselben Vertrag wie ich, mit derselben Sparrate von 100 € im Monat und demselben Ausgabeaufschlag von 3 %. Den Vertrag hatte er selbst abgeschlossen und dabei einen eher vorsichtigen Fonds gewählt. Woher hätte er es auch anders wissen sollen.

Nach knapp elf Jahren standen bei uns beiden 13.000 € Einzahlungen.

Variante 1 (sein Vertrag)
17.044 € Endbetrag, 4.044 € Wertzuwachs

Variante 2 (mein Vertrag)
26.605 € Endbetrag, 13.605 € Wertzuwachs

Das sind 9.561 € Unterschied, bei gleichem Vertrag und gleichen Kosten. Bemerkenswert ist dabei: Auch der vorsichtige Fonds hat zwischenzeitlich rund 32 % verloren. Die Sicherheit, die er sich gewünscht hatte, gab es so nicht. Es geht nicht um mutig gegen ängstlich. Es geht darum, ob der Motor zum Anlagehorizont passt.

Die Auszahlung

Neu ist, dass statt einer lebenslangen Rente auch ein Auszahlplan möglich ist, mindestens bis zum 85. Lebensjahr. Dabei bekommen Sie eine monatliche Entnahme aus Ihrem Depot. Das Kapital wird dabei planmäßig verbraucht. Prüfen Sie hier drei Dinge:

Gibt es überhaupt einen echten Auszahlplan, oder setzt der Anbieter doch wieder eine Versicherung mit Leibrente ein?

Wird Ihr Kapital ab Rentenbeginn komplett konservativ geparkt, oder nimmt der noch nicht benötigte Teil weiter an der Wertentwicklung teil? Wer 20 oder 25 Jahre entnimmt, für den ist die Inflation das größere Risiko als eine Kursschwankung.

Und: Mit welcher Rendite wird der Auszahlplan gerechnet? Hier wird häufig zu hoch angesetzt. Ich rechne in der Beratung mit 4 %. Fällt das Ergebnis besser aus, ist das eine angenehme Überraschung, und die Entnahme kann später steigen. Umgekehrt wäre es eine unangenehme.

Lassen Sie sich Zeit

Das Altersvorsorgedepot ist eine gute Möglichkeit, die Altersvorsorge anzugehen. Trotzdem müssen Sie am 2. Januar nichts unterschreiben. Vergleichen Sie, auch wenn es ein, zwei Monate dauert, und holen Sie sich Begleitung dazu. Ein späterer Anbieterwechsel bleibt möglich. Nach fünf Jahren Vertragslaufzeit entfällt die Wechselgebühr des bisherigen Anbieters, beim neuen Anbieter kann eine Verwaltungspauschale anfallen. Wer schon einen Riester-Vertrag hat, sollte vor einer förderschädlichen Kündigung die Folgen prüfen. Es gibt mehrere Wege, den Altvertrag sinnvoll einzubinden.

Alle Fakten zur Reform, laufend aktualisiert, finden Sie auf unserer Seite zum Altersvorsorgedepot 2027.

Was es für Sie heißt

Sie müssen sich nicht durch Produktinformationsblätter arbeiten. Sie sitzen einem Menschen gegenüber, der die Angebote nebeneinanderlegt, Ihre bestehenden Verträge einbezieht und mit Ihnen den Motor auswählt, der zu Ihrer Laufzeit passt. Und jemand schaut auch nach dem Abschluss regelmäßig drauf.

Ihre Altersvorsorge 2027 gemeinsam planen

In Postbauer-Heng und den umliegenden Gemeinden begleiten wir viele unserer Kunden, schließlich sitzt hier unser Büro. Gemeinsam legen wir fest, welcher Weg zum Altersvorsorgedepot zu Ihren Zielen und Ihrer Risikobereitschaft passt.

Sie wohnen in Postbauer-Heng und möchten Ihre Altersvorsorge mit uns besprechen? Wir empfangen Sie in unserem Büro in der Marienstraße oder kommen nach Vereinbarung zu Ihnen. Auch ein Videogespräch ist möglich.

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May-Finanz · Matthias May — Gesellschafts- & produktunabhängig · seit 2006

Fachlich geprüft von Matthias May · zuletzt aktualisiert am 09.10.2026

Über den Autor: Matthias May ist Inhaber von May-Finanz, gesellschafts- und produktunabhängige Finanzberatung seit 2006 mit Sitz in Postbauer-Heng. Zugelassen als Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO), Versicherungsmakler (§ 34d GewO), Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO) und Darlehensvermittler (§ 34c GewO).

Die genannten Förderbeträge sind Beispielrechnungen und Höchstwerte. Wie hoch die Förderung in Ihrem Fall ausfällt, hängt von Einkommen, Kinderzahl und persönlichen Verhältnissen ab. Das Praxisbeispiel ist eine beispielhafte Wertentwicklung (100 € monatlich, 01.01.2016 bis 08.10.2026, 3 % Ausgabeaufschlag, ohne Vertragskosten). Tatsächliche Ergebnisse können deutlich abweichen; Verluste sind möglich. Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung. Stand der Angaben: Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. I 2026 Nr. 156, und BMF-FAQ zur Reform.

Risikohinweis: Geldanlagen unterliegen Wertschwankungen und können zu Verlusten führen. Wertverluste bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals sind möglich. Frühere Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Die Inhalte dieser Website dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Anlageberatung, keine Kaufempfehlung und keine Rechts- oder Steuerberatung dar.

Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

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