Die neue Altersvorsorge ab 2027: das Altersvorsorgedepot verständlich erklärt
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz folgt das Altersvorsorgedepot auf die Riester-Förderung. Ab dem 1. Januar 2027 können Anbieter die neuen Verträge anbieten: höhere Zulagen, Anlage in ETFs und Fonds, erstmals auch für Selbstständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Wer heute einen Riester-Vertrag hat, muss nichts überstürzen — erst Vertrag, Zulagen und Alternativen prüfen, dann entscheiden.
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Warum die Entscheidung komplexer wird
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wurde mehr geändert als nur der Name. Die Förderung wurde erhöht, der Kreis der Förderberechtigten erweitert, und neben Garantieprodukten gibt es erstmals ein gefördertes Depot ohne Garantie. Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, muss zusätzlich entscheiden, ob dieser unverändert weiterläuft, nur in die neue Förderung wechselt oder auf ein Altersvorsorgedepot übertragen wird.
Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften entwickeln derzeit ihre eigenen Altersvorsorgedepots. Diese unterscheiden sich unter anderem bei Kosten, ETF-Auswahl, Garantiekonzepten und Vertragsbedingungen.
Wer sich ausschließlich an einen Anbieter wendet, erhält in der Regel dessen eigene Lösung. Als gesellschafts- und produktunabhängiger Finanzberater gehen wir einen anderen Weg: Wir vergleichen verschiedene Angebote hinsichtlich Kosten, Anlagemöglichkeiten und Vertragsbedingungen. Dabei berücksichtigen wir Ihre Ziele, Ihren Anlagehorizont und Ihre bestehende Altersvorsorge. Gemeinsam wählen wir aus den verglichenen Angeboten die Lösung, die zu Ihrer persönlichen Situation passt.
Bis zum Start am 1. Januar 2027 bleibt ausreichend Zeit, die eigene Altersvorsorge sorgfältig zu analysieren und fundierte Entscheidungen zu treffen — nicht vorschnell einen Vertrag abzuschließen.
Was der Staat beisteuert
Mit dem neuen Fördermodell wurde die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge grundlegend neu geregelt. Die Zulagen wurden erhöht, der Eigenbeitrag vereinfacht und neue Personengruppen erhalten erstmals Zugang zur Förderung.
Die wichtigsten Eckpunkte auf einen Blick
Grundzulage pro Jahr
Gestaffelt: 50 Cent für jeden eingezahlten Euro bis 360 € im Jahr, darüber 25 Cent für jeden Euro bis 1.800 €.
Kinderzulage pro Kind und Jahr
Für jeden eingezahlten Euro ein Euro Zulage, bis zu 300 € je kindergeldberechtigtem Kind.
Berufseinsteigerbonus
Wer vor Vollendung des 25. Lebensjahres erstmals einen Vertrag abschließt, erhält diesen Bonus zusätzlich.
geförderter Eigenbeitrag pro Jahr
Bis zu diesem Betrag gibt es Zulagen. Einzahlen lassen sich bis zu 6.840 € pro Jahr und Vertrag — der Teil darüber erhält keine Zulage, wächst aber im Depot mit.
Mindesteigenbeitrag pro Jahr
Unterhalb dieses Betrags besteht kein Anspruch auf staatliche Förderung.
Start des Altersvorsorgedepots
Ab diesem Zeitpunkt stehen die ersten zertifizierten Produkte der Anbieter zur Verfügung. Neue Riester-Verträge können ab dann nicht mehr abgeschlossen werden.
Neben den Zulagen bleibt auch der Sonderausgabenabzug bestehen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der steuerliche Vorteil günstiger sind, und berücksichtigt die jeweils vorteilhaftere Variante.
Ein Beispiel: Ein unmittelbar förderberechtigter Elternteil, dem die Kinderzulage für zwei berechtigte Kinder zugeordnet ist, zahlt jährlich 1.800 Euro ein. Hinzu kommen 540 Euro Grundzulage und insgesamt 600 Euro Kinderzulage. Zusammen fließen damit 2.940 Euro in den Vertrag — eine Jahreseinzahlung, kein zugesicherter Depotwert.
Die genannten Beträge sind Beispielrechnungen. Wie hoch die Förderung in Ihrem Fall ausfällt, hängt von Einkommen, Kinderzahl und persönlichen Verhältnissen ab. Stand der Angaben: BMF-FAQ zur Reform, Mai 2026.
Depot ohne Garantie, Standarddepot oder Garantieprodukt?
Ab 2027 gibt es zwei Produktkategorien. Das Altersvorsorgedepot verzichtet auf eine Garantie und legt vollständig am Kapitalmarkt an. Beim Garantieprodukt stehen zum Beginn der Auszahlungsphase mindestens 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge zur Verfügung. Welche Kategorie passt, hängt unter anderem ab von:
- Ihrem Alter und Ihrem Anlagehorizont
- Ihrem vorhandenen Vermögen
- Ihrer Risikobereitschaft
- Ihren übrigen Altersvorsorgebausteinen
- Ihrem persönlichen Versorgungsziel
Eine Garantie beeinflusst die Anlagemöglichkeiten und kann die Renditechancen begrenzen. Welche Kosten und Anlagegrenzen gelten, hängt vom jeweiligen Angebot ab. Deshalb sollte die Entscheidung nie isoliert, sondern immer im Zusammenhang mit Ihrer gesamten Altersvorsorge getroffen werden.
Altersvorsorgedepot
Das Vermögen wird in ETFs und Fonds angelegt, ohne Garantie. Das Depot unterliegt den Schwankungen des Kapitalmarktes. Bei langem Anlagehorizont bietet diese Variante höhere Renditechancen — und stärkere Schwankungen.
Standarddepot
Eine gesetzlich vereinfachte Form des Altersvorsorgedepots, die Anbieter geförderter Verträge grundsätzlich anbieten müssen: zwei vom Anbieter festgelegte Fonds und eine voreingestellte Umschichtung in den Jahren vor der Auszahlung, die Sie abwählen können. Die Effektivkosten — die durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch Kosten — sind auf höchstens 1,0 Prozent begrenzt. Gedacht für alle, die keine Anlageentscheidungen selbst treffen wollen. Ein zusätzliches öffentlich organisiertes Standardangebot ist vorgesehen; Einzelheiten stehen noch nicht fest.
Garantieprodukt (80 oder 100 %)
Zum Beginn der Auszahlungsphase stehen mindestens 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge zur Verfügung. Die Garantie beeinflusst die Anlagemöglichkeiten; bei 80 Prozent sind chancenreichere Anlagen möglich als bei 100 Prozent. Kosten und Anlagegrenzen hängen vom jeweiligen Angebot ab.
Welche Kategorie für Sie sinnvoll ist, ergibt sich nicht aus einer pauschalen Empfehlung, sondern aus Ihrer persönlichen Altersvorsorgeplanung. Was 100, 80 und 0 Prozent Garantie im Ergebnis bedeuten, haben wir im Beitrag „100, 80 oder 0 Prozent Garantie“ durchgerechnet.
Was mit Ihrem Riester-Vertrag passiert
Ihr Vertrag läuft weiter.
Für bestehende Riester-Verträge gilt Bestandsschutz. Sie können unverändert weitergeführt werden. Niemand muss wechseln.
Sie können nur die Förderung wechseln.
Der bestehende Vertrag bleibt, wie er ist — nur die Zulagenberechnung wechselt auf das neue System. Das geht durch eine Erklärung gegenüber Ihrem Anbieter, ohne dessen Zustimmung. Ein Weg zurück in die alte Förderung ist danach nicht mehr möglich; deshalb vorher rechnen, welches System für Ihren Eigenbeitrag mehr Zulage bringt.
Ein Wechsel ist möglich.
Vorhandenes Riester-Guthaben kann auf ein Altersvorsorgedepot übertragen werden. Dabei gelten künftig die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Bisher erhaltene Zulagen müssen dabei grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Ob ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von den Kosten des bestehenden Vertrags und von den Kosten des Wechsels ab — Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten können anfallen. Ausführlich: „Riester behalten oder wechseln?“
Für Familien und höhere Einkommen verbessert sich die Förderung.
Die Kinderzulage betrug bei Riester für Kinder, die vor dem 1. Januar 2008 geboren wurden, nur 185 € statt 300 €. Diese Unterscheidung nach dem Geburtsjahr entfällt — künftig sind es bis zu 300 € je Kind, unabhängig davon, wann es geboren wurde. Für eine Familie mit zwei älteren Kindern sind das 230 € mehr im Jahr. Auch der bisher einkommensabhängige Mindesteigenbeitrag entfällt: Statt vier Prozent des Vorjahresbruttos gelten künftig pauschal 120 € Mindestbeitrag und 1.800 € für die volle Förderung.
Vor einer Kündigung die Folgen prüfen.
Bei einer förderschädlichen Kündigung müssen Zulagen und steuerliche Vorteile grundsätzlich zurückgezahlt werden. Häufig sind eine Beitragsfreistellung oder eine Übertragung die sinnvollere Alternative.
Ob ein bestehender Riester-Vertrag fortgeführt, übertragen oder unverändert bestehen bleiben sollte, lässt sich nur anhand Ihrer persönlichen Situation beurteilen. Deshalb betrachten wir jeden Vertrag einzeln und berechnen, welche Lösung langfristig wirtschaftlich sinnvoll ist. Was Sie dafür bis zum Jahreswechsel bereitlegen sollten, steht im „Fahrplan bis zum Start 2027“.
Wer gefördert wird — und wer erstmals dazugehört
Förderberechtigt bleiben Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beamte. Auch Ehepartner können weiterhin mittelbar zulageberechtigt sein.
Neu ist die Einbeziehung von Selbstständigen und Freiberuflern mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit, sofern sie eine Steuererklärung abgeben. Ebenfalls neu: Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke — Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten — sind unmittelbar förderberechtigt, auch ohne gesetzliche Rentenversicherung.
Was die Förderung für einzelne Gruppen bedeutet, haben wir ausgearbeitet: für Beamte und Lehrer, für Familien mit Kinderzulage, für Selbstständige und Freiberufler und für Ärzte mit Versorgungswerk.
Ob das Altersvorsorgedepot für Sie die sinnvollste Lösung darstellt oder andere Vorsorgebausteine besser geeignet sind, prüfen wir individuell im Rahmen Ihrer persönlichen Altersvorsorgeplanung.
Ein Baustein von mehreren
Das Altersvorsorgedepot ist ein möglicher Baustein Ihrer Altersvorsorge — nicht die gesamte Lösung. Für manche Anleger wird es künftig eine zentrale Rolle spielen, für andere ergänzt es eine bereits bestehende Vermögensstruktur. Genau deshalb betrachten wir nie nur einen einzelnen Vertrag, sondern immer das gesamte finanzielle Fundament.
Zu einer langfristigen Altersvorsorge gehören häufig auch die gesetzliche Rente, die betriebliche Altersversorgung, bestehende Vorsorgeverträge, ETF-Depots, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder physische Edelmetalle. Jeder dieser Bausteine übernimmt eine andere Aufgabe.
Erst die Betrachtung des gesamten Vermögens zeigt, welche Kombination langfristig sinnvoll ist. Deshalb beginnt unsere Beratung nicht mit einer Produktempfehlung, sondern mit einer Analyse Ihrer gesamten Vermögens- und Vorsorgesituation.
Wie wir Altersvorsorge planenWas Kunden zum Altersvorsorgedepot fragen
Muss ich meinen Riester-Vertrag kündigen?
Nein. Bestehende Verträge laufen mit der alten Förderung weiter. Eine förderschädliche Kündigung führt zur Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen — siehe „Riester behalten oder wechseln?“
Kann ich ab 2027 noch einen Riester-Vertrag abschließen?
Nein. Ab dem 1. Januar 2027 gibt es nur noch die neuen Verträge.
Wird auch ein kleiner Beitrag gefördert?
Auch kleine Beiträge können gefördert werden: Auf die ersten 360 Euro im Jahr gibt es 50 Cent Zulage je Euro, der Anspruch beginnt bei 120 Euro Eigenbeitrag. Ob ein Vertrag zu Ihnen passt, hängt zusätzlich von Förderberechtigung, Kosten, Laufzeit und Ihrer persönlichen Situation ab.
Kann ich mein bestehendes ETF-Depot übertragen?
Nein. Gefördert werden nur Eigenbeiträge, die neu auf ein Altersvorsorgedepot eingezahlt werden. Ein ungefördertes ETF-Depot bleibt flexibler, bekommt aber keine Zulagen — beides kann nebeneinander sinnvoll sein.
Was passiert bei einer förderschädlichen Kündigung vor dem Ruhestand?
Bei einer förderschädlichen Kündigung sind Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen. Das Depot ist für die Auszahlung ab dem Ruhestand gedacht; zu Auszahlung und Vererbung informieren wir Sie im Gespräch.
Woran erkenne ich ein gutes Angebot?
Die Zertifizierung bestätigt nur, dass ein Vertrag die gesetzlichen Vorgaben erfüllt — nicht, ob er günstig ist. Entscheidend sind Kosten, Anlagemöglichkeiten und Vertragsbedingungen. Genau das vergleichen wir mit Ihnen.
Mehr Fragen und ausführliche Antworten: „Die 8 häufigsten Fragen zum Altersvorsorgedepot“.
Persönlich vor Ort. Bundesweit für Sie da.
Als gesellschafts- und produktunabhängiger Finanzberater begleitet Matthias May seit 2006 private Anleger und Unternehmer bei Altersvorsorge und Vermögensaufbau — zugelassen als Finanzanlagenvermittler, Versicherungsmakler, Immobiliardarlehens- und Darlehensvermittler.
Persönliche Beratungsgespräche führen wir unter anderem in Postbauer-Heng, Neumarkt i.d.Opf., Freystadt, Berg bei Neumarkt, Roth, Feucht, Altdorf b. Nürnberg, Hilpoltstein und Erlangen.
Dank unserer digitalen Beratungs- und Verwaltungsprozesse betreuen wir heute außerdem Kunden in ganz Deutschland — persönlich vor Ort oder per Videocall.
Alle StandorteErst prüfen, dann entscheiden
Im ersten Gespräch klären wir Ihre Ziele und welche Unterlagen für eine fundierte Vorsorgeplanung benötigt werden — etwa Ihre Renteninformation und, falls vorhanden, Ihren Riester-Vertrag. Das erste Gespräch ist unverbindlich und kostenfrei: in Postbauer-Heng, bei Ihnen oder per Videocall.