Beamte und Lehrer sind beim Altersvorsorgedepot ab 2027 förderberechtigt. Was Sie dabei beachten sollten.
„Das gilt doch für uns gar nicht." Diesen Satz hören wir regelmäßig. Er stimmt nicht. Bei Riester war es so, und ab 2027 bleibt es so.
Merken Sie sich diese Zahlen
Die Grundzulage ist gestaffelt: auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag 50 Cent je Euro, also bis zu 180 Euro. Darüber 25 Cent je Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro, also bis zu weitere 360 Euro. Zusammen maximal 540 Euro im Jahr.
Für Kinder kommt ein Euro je gespartem Euro hinzu, bis zu 300 Euro Eigenbeitrag je Kind. Wer vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus.
Der Mindestbeitrag liegt bei 120 Euro im Jahr, also zehn Euro im Monat. Gefördert werden bis zu 1.800 Euro Eigenbeitrag; einzahlen lassen sich bis zu 6.840 Euro. Beim Sonderausgabenabzug sind es 1.800 Euro zuzüglich Zulageanspruch, ohne Kinder also 2.340 Euro. Die Günstigerprüfung läuft automatisch.
Die Beträge sind Beispielrechnungen. Wie hoch die Förderung in Ihrem Fall ausfällt, hängt von Einkommen, Kinderzahl und persönlichen Verhältnissen ab. Stand Juli 2026; Einzelheiten können sich bis zum Start ändern.
Beachten Sie zwei Änderungen, die Sie besonders betreffen
Der einkommensabhängige Mindesteigenbeitrag fällt weg. Bei Riester waren vier Prozent des Vorjahresbruttos nötig, um die volle Förderung zu erhalten — ab A13 eine spürbare Summe. Künftig genügen 120 Euro als Mindestbeitrag, 1.800 Euro für die volle Förderung.
Die Unterscheidung nach Geburtsjahr des Kindes entfällt. Statt 185 Euro für vor 2008 geborene Kinder künftig bis zu 300 Euro je Kind. Bei zwei älteren Kindern sind das 230 Euro mehr im Jahr.
Verlassen Sie sich nicht auf den vollen Versorgungssatz
Er wird nur bei voller ruhegehaltfähiger Dienstzeit erreicht. Wer später verbeamtet wurde, in Teilzeit gearbeitet oder Elternzeit genommen hat, liegt darunter. Im Schuldienst trifft das überdurchschnittlich viele.
Rechnen Sie außerdem nach, was netto ankommt. Die Pension wird versteuert, und die Krankenversicherung im Ruhestand kostet auch mit Beihilfe Geld. Zwischen der Zahl auf der Versorgungsauskunft und dem Betrag am Monatsende liegt eine Differenz, die viele unterschätzen.
In Feucht und Altdorf b. Nürnberg arbeiten überdurchschnittlich viele Menschen im öffentlichen Dienst. In Erlangen kommt der Hochschul- und Klinikbereich dazu, mit vielen spät Verbeamteten. Und an den Schulen in Neumarkt i.d.Opf. und Postbauer-Heng ist Teilzeit über Jahre eher die Regel als die Ausnahme.
Fordern Sie Ihre Versorgungsauskunft an
Wenn sie älter als drei Jahre ist, lohnt eine neue. Rechnen Sie danach nach, was nach Steuer und Krankenversicherung übrig bleibt.
Prüfen Sie einen bestehenden Riester-Vertrag auf Übertragung
Eine Übertragung ins Altersvorsorgedepot ist möglich, und bisher erhaltene Zulagen müssen dabei grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Ob sie sich lohnt, hängt vom einzelnen Vertrag ab.
Planen Sie frei verfügbares Geld getrennt
Das Kapital im Altersvorsorgedepot ist für die Vorsorge gebunden; eine förderneutrale Entnahme ist erst ab dem 65. Lebensjahr vorgesehen. Wer kurzfristig verfügbares Geld braucht, baut das daneben auf.
Eine ausführliche Übersicht zu Förderung und Ablauf steht auf unserer Seite zum Altersvorsorgedepot 2027.
Gespräch vereinbaren: https://calendly.com/may-termin
Die Inhalte dieses Artikels dienen allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Anlageberatung und keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für Ihre persönliche steuerliche Situation wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Geldanlagen unterliegen Wertschwankungen; Verluste sind möglich.
Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt.