Die Frage kommt fast nie beim Kauf. Sie kommt Jahre später, wenn jemand einen Teil abgeben will — meistens als Nebensatz, wenn der Termin eigentlich schon vorbei ist. Was hat das Finanzamt davon? Die Antwort fällt freundlicher aus, als die meisten erwarten. Sie hängt aber an Bedingungen, die man vorher kennen sollte, nicht erst am Verkaufstag.
Ein Jahr entscheidet über alles
Physisches Gold gehört steuerlich nicht zu den Kapitalanlagen. Es fällt unter die privaten Veräußerungsgeschäfte nach Paragraf 23 Einkommensteuergesetz. Daraus folgt die Regel, um die es praktisch immer geht: Wer Barren oder Münzen länger als ein Jahr hält und dann verkauft, zahlt auf den Gewinn keine Steuer. Keine Abgeltungssteuer, kein Eintrag in der Anlage KAP.
Innerhalb der Jahresfrist sieht es anders aus. Dann zählt der Gewinn zum zu versteuernden Einkommen und wird mit dem persönlichen Steuersatz belegt — bei vielen Anlegern also deutlich höher als die 25 Prozent, die auf Wertpapiererträge fällig werden.
Dazu kommt eine Freigrenze von 1.000 Euro. Sie gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres zusammen, nicht nur für Edelmetalle. Und sie ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Bei 990 Euro Gewinn bleibt alles steuerfrei, bei 1.010 Euro wird der volle Betrag steuerpflichtig. Zwanzig Euro Unterschied im Verkaufserlös entscheiden über die gesamte Position. Wer im Dezember verkauft und im Januar genauso gut verkaufen könnte, sollte das nachrechnen.
Warum Silber im Einkauf mehr kostet
Anlagegold ist von der Umsatzsteuer befreit. Silber ist es nicht. Beim Kauf von Silberbarren kommen 19 Prozent obendrauf, bei bestimmten Münzen greift die Differenzbesteuerung. Das ist kein Detail für Feinschmecker, sondern der Grund, warum ein Silberinvestment aus deutlich tieferem Loch startet als ein vergleichbares Goldinvestment. Der Silberpreis muss diesen Abstand erst wieder aufholen.
Bei der Verwahrung im Schweizer Zollfreilager stellt sich die Umsatzsteuerfrage anders, weil die Ware Deutschland nie erreicht. An der Einkommensteuer ändert die Lagerstelle dagegen nichts. Maßgeblich ist der Wohnsitz des Anlegers, nicht der Standort des Metalls.
Der Erbfall ist der häufigste Stolperstein
In der Beratung hier kommt kaum ein Fall vor, in dem jemand gezielt Gold gekauft hat, um es nach elf Monaten wieder zu verkaufen. Was dagegen regelmäßig vorkommt: Eine Haushaltsauflösung in Postbauer-Heng oder einem der Nachbarorte, und in der Schublade liegen Münzen, von denen niemand mehr weiß, wann sie gekauft wurden.
Steuerlich ist die Lage günstiger als befürchtet. Bei unentgeltlichem Erwerb wird die Anschaffung des Rechtsvorgängers zugerechnet. Hat der Vater die Krügerrand 1998 gekauft, ist die Jahresfrist längst abgelaufen — auch wenn die Münzen erst seit vergangenem Jahr im eigenen Besitz sind. Das Problem ist nicht die Regel, sondern der Nachweis. Ohne Beleg über den ursprünglichen Kauf hat man ein Argument, aber kein Dokument.
Deshalb der praktische Rat, der nichts kostet: Kaufbelege gehören zu den Münzen, nicht in einen Ordner, den beim Aufräumen niemand zuordnen kann. Ein Zettel im Etui mit Datum und Preis erspart den Erben später Diskussionen.
Anspruch ist nicht Eigentum
Bei den digitalen Wegen wird es unübersichtlicher. Wer über ein Wertpapier auf den Goldpreis setzt, hält je nach Ausgestaltung eine Schuldverschreibung mit Lieferanspruch, kein Metall. Die steuerliche Behandlung solcher Papiere ist nicht einheitlich und hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach bewegt. Wir haben den rechtlichen Unterschied getrennt aufgeschrieben, in Gold-ETC ist kein Sondervermögen.
Für die Steuererklärung heißt das: Bei physischem Metall im eigenen Besitz oder in einem Zollfreilager ist die Lage klar. Bei allem, was über ein Wertpapierdepot läuft, gehört der Steuerberater dazu, bevor verkauft wird.
Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Was das für die Aufteilung bedeutet
Die Jahresfrist macht Edelmetalle zu einem langfristigen Baustein, nicht zu einer Handelsposition. Wer alle acht Monate umschichtet, verschenkt genau den Vorteil, der diese Anlageklasse steuerlich interessant macht. Das passt gut zusammen mit der Rolle, die Gold in einer breit aufgestellten Struktur ohnehin hat — Beimischung, nicht Fundament. Mehr dazu unter Edelmetalle.
Für die geförderte Altersvorsorge spielt Gold dagegen keine Rolle: Das Altersvorsorgedepot 2027 ist auf Wertpapiere ausgelegt, Edelmetalle sind dort nicht förderfähig. Beides schließt sich nicht aus, es sind nur zwei getrennte Töpfe mit getrennten Regeln.
Wenn Sie überlegen, einen Teil Ihres Bestands abzugeben, lohnt vorher ein Blick auf die Anschaffungsdaten. Gespräch vereinbaren
May-Finanz · Matthias May — Gesellschafts- & produktunabhängig · seit 2006
Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt.