Die Frage kommt seit Monaten in jedem zweiten Gespräch. Meist in dieser Form: Riester wird abgeschafft, was mache ich jetzt mit meinem Vertrag? Der erste Teil des Satzes stimmt so nicht, und daraus entsteht die halbe Verunsicherung.
Was tatsächlich passiert
Zum 1. Januar 2027 tritt das Altersvorsorgedepot an die Stelle der Riester-Förderung für Neuverträge. Bestehende Verträge laufen weiter. Sie werden nicht gekündigt, nicht umgestellt, nicht entwertet. Wer eingezahlt hat, behält seine Ansprüche, und die Zulagen der Vergangenheit bleiben, wo sie sind.
Es entsteht also keine Notlage und kein Zeitdruck. Was entsteht, ist eine Wahlmöglichkeit — und die verdient eine nüchterne Prüfung statt einer Bauchentscheidung.
Woran sich die Entscheidung bemisst
Der erste Blick gilt dem Garantiezins. Verträge aus den Jahren bis 2004 tragen teils Zusagen von vier Prozent auf den Sparanteil. Solche Konditionen bekommen Sie heute nirgends. Wer so einen Vertrag hat, sollte ihn behalten — das ist einer der wenigen Fälle, in denen die Antwort schon feststeht, bevor man rechnet.
Der zweite Blick gilt den Kosten. Bei vielen Verträgen aus den Jahren nach 2010 stehen hohe Abschluss- und Verwaltungskosten einem niedrigen Garantiezins gegenüber. Wenn die Abschlusskosten längst abbezahlt sind, ändert eine Kündigung daran nichts mehr — das Geld ist weg, und ein neuer Vertrag würde neue Kosten auslösen.
Der dritte Blick gilt der Restlaufzeit. Bei fünf Jahren bis zum Rentenbeginn lohnt kaum ein Wechsel. Bei fünfundzwanzig Jahren sieht die Rechnung anders aus, weil ein höherer Aktienanteil über diese Zeit einen spürbaren Unterschied macht.
Der Weg, den die meisten übersehen
Es gibt nicht nur behalten oder kündigen. Ein Vertrag lässt sich beitragsfrei stellen. Dann ruht er, das eingezahlte Kapital bleibt samt Zulagen erhalten und wird weiter verzinst, aber Sie zahlen nichts mehr ein. Die neuen Beiträge fließen stattdessen ab 2027 in das Altersvorsorgedepot.
Das ist in vielen Fällen die vernünftigste Lösung: Sie verlieren nichts aus der Vergangenheit und binden die Zukunft nicht an einen Vertrag, der Ihnen zu teuer geworden ist.
Von einer Kündigung mit Auszahlung rate ich fast immer ab. Sie führt zur Rückforderung sämtlicher Zulagen und Steuervorteile — und das ist der Betrag, für den Sie zwanzig Jahre lang gespart haben.
Was Sie zusammensuchen sollten
Für eine belastbare Einschätzung brauchen Sie drei Dinge aus Ihren Unterlagen: die jährliche Standmitteilung mit dem aktuellen Vertragswert, die Angabe zum Garantiezins aus dem ursprünglichen Vertrag, und eine Aufstellung der bisher gezahlten Beiträge samt Zulagen.
Was in Postbauer-Heng und Umgebung regelmäßig passiert: Die Unterlagen sind da, aber niemand hat sie je aufgemacht. Beim ersten gemeinsamen Blick stellt sich dann heraus, dass der Vertrag deutlich besser oder deutlich schlechter ist als vermutet — Vermutungen sind hier fast immer falsch.
Die Regeln zur neuen Förderung stehen unter Altersvorsorgedepot 2027, der Überblick über die Vorsorgebausteine unter Altersvorsorge. Bis zum Start können sich Einzelheiten noch ändern.
Warum wir das anders angehen
Wer einen Vertrag verkauft, verdient am Wechsel. Wer keinen verkauft, kann auch zum Behalten raten. Genau deshalb prüfen wir Ihren bestehenden Vertrag ergebnisoffen — in etwa der Hälfte der Fälle lautet die Empfehlung, ihn unverändert weiterlaufen zu lassen.
Bringen Sie Ihre Standmitteilung mit, dann sehen wir uns die Zahlen gemeinsam an. Gespräch vereinbaren
May-Finanz · Matthias May — Gesellschafts- & produktunabhängig · seit 2006
Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt.