Einmal im Jahr, oft rund um das Weihnachtsgeld oder die Steuererstattung, kommt die Frage auf den Tisch: Soll das Geld in den Hauskredit oder in die Altersvorsorge? Beides fühlt sich vernünftig an. Welche Antwort passt, lässt sich meist mit wenigen Zahlen klären: dem Zins Ihres Darlehens, den Zulagen, die Ihnen ab 2027 zustehen, und der Rücklage, die Ihnen danach noch bleibt.
Was eine Sondertilgung bringt
Eine Sondertilgung spart genau den Zins, den Ihr Darlehen kostet. Bei 1,2 Prozent Sollzins bringen 10.000 Euro Sondertilgung 120 Euro weniger Zinsen im Jahr. Bei 3,8 Prozent sind es 380 Euro. Dieser Ertrag steht fest und hängt nicht von der Börse ab.
Ein zweiter Effekt wird oft übersehen. Die Restschuld am Ende der Zinsbindung sinkt. Wer danach zu höheren Zinsen anschließen muss, finanziert einen kleineren Betrag. Bei Verträgen aus den Niedrigzinsjahren, deren Zinsbindung in den nächsten Jahren ausläuft, ist das ein ernstzunehmendes Argument.
Der Nachteil: Das Geld ist weg. Eine Sondertilgung lässt sich nicht zurückholen, wenn das Auto kaputtgeht oder ein Einkommen wegfällt. Wie viel Sie jährlich sondertilgen dürfen, steht in Ihrem Darlehensvertrag. Häufig sind es fünf Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme.
Was die Altersvorsorge ab 2027 bringt
Ab dem 1. Januar 2027 gibt es das Altersvorsorgedepot. Es folgt auf die Riester-Förderung, wird in ETFs und Fonds angelegt und ist ohne Garantie möglich. Der Staat zahlt Zulagen auf Ihren eigenen Beitrag: 50 Cent je Euro auf die ersten 360 Euro, darüber 25 Cent je Euro bis 1.800 Euro. Dazu kommen bis zu 300 Euro Kinderzulage je Kind und Jahr.
Ein Rechenbeispiel. Ein Ehepaar über 50 mit einem Kind, ein Elternteil zahlt 1.500 Euro im Jahr ein und ihm ist die Kinderzulage zugeordnet. Die Grundzulage beträgt 465 Euro, die Kinderzulage 300 Euro. Auf 1.500 Euro Eigenbeitrag kommen also 765 Euro Zulagen, die Jahreseinzahlung liegt bei 2.265 Euro. Rund ein Drittel davon stammt vom Staat. Je nach Einkommen kann über den Sonderausgabenabzug ein Steuervorteil hinzukommen.
Stand der Angaben: BMF-FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge.
Für die Zeit im Ruhestand ist ein Auszahlplan direkt aus dem Depot möglich, ohne dass eine Versicherung dazwischengeschaltet werden muss. Auch dieses Geld ist allerdings gebunden. Wer vor dem Ruhestand darauf zugreift, muss die Förderung in der Regel zurückzahlen.
Wo sich die Rechnung dreht
Bis zum geförderten Betrag ist der Vergleich meist deutlich. Die Zulagen fließen jedes Jahr, unabhängig davon, wie die Märkte laufen. Eine Sondertilgung von 1.500 Euro spart bei 3,8 Prozent Zins rund 57 Euro im Jahr. Die Zulagen im Beispiel liegen bei 765 Euro. Die Anlage im Depot schwankt danach mit den Märkten, Verluste sind möglich. Der Startvorteil durch die Zulagen ist aber erheblich.
Oberhalb von 1.800 Euro Eigenbeitrag gibt es keine weiteren Zulagen. Ab hier stehen sich der feste Zinsvorteil der Sondertilgung und die schwankende Rendite einer Geldanlage gegenüber. Bei einem Kredit zu gut einem Prozent spricht viel dafür, das Geld anzulegen. Bei einem Kredit zu vier Prozent wird die Sondertilgung deutlich interessanter, weil sie diesen Zins ohne Kursrisiko spart.
In welcher Reihenfolge wir rechnen
In unseren Gesprächen gehen wir meist in derselben Reihenfolge vor. Zuerst die Rücklage: Wie viele Monatsausgaben liegen frei verfügbar auf dem Konto? Wir erleben immer wieder, dass nach einer großzügigen Sondertilgung kaum noch etwas übrig ist und die nächste größere Reparatur über den Dispokredit läuft. Der kostet ein Vielfaches des Baukredits.
Danach prüfen wir, ob die Förderung ab 2027 für Sie in Frage kommt und bis zu welchem Betrag sie sich rechnet. Erst was dann übrig bleibt, verteilen wir zwischen Sondertilgung und freier Anlage. Welche Aufteilung für Sie passt, hängt vom Zins, von der Restlaufzeit und davon ab, wie ruhig Sie mit schwankenden Depotwerten schlafen.
Weil wir auch Baufinanzierungen vermitteln, legen wir dabei den Darlehensvertrag mit auf den Tisch. Zinsbindung, Sondertilgungsrecht und Restschuld gehören in dieselbe Rechnung wie die Altersvorsorge.
Kredit und Vorsorge gemeinsam durchrechnen
Unser Kundenkreis erstreckt sich über die ganze Region, auch nach Altdorf b. Nürnberg. Gemeinsam legen wir Darlehensvertrag und Vorsorge nebeneinander und rechnen aus, wo Ihr nächster Euro am meisten bewirkt.
Sie wohnen in Altdorf b. Nürnberg und möchten Sondertilgung und Altersvorsorge mit uns besprechen? Wir empfangen Sie in unserem Büro in Postbauer-Heng oder kommen nach Vereinbarung zu Ihnen. Auch ein Videogespräch ist möglich.
May-Finanz · Matthias May — Gesellschafts- & produktunabhängig · seit 2006
Fachlich geprüft von Matthias May · zuletzt aktualisiert am 30.09.2026
Über den Autor: Matthias May ist Inhaber von May-Finanz, gesellschafts- und produktunabhängige Finanzberatung seit 2006 mit Sitz in Postbauer-Heng. Zugelassen als Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO), Versicherungsmakler (§ 34d GewO), Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO) und Darlehensvermittler (§ 34c GewO).
Die genannten Beträge sind Beispielrechnungen. Wie hoch die Förderung in Ihrem Fall ausfällt, hängt von Einkommen, Kinderzahl und persönlichen Verhältnissen ab. Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge; Gesetz verkündet in BGBl. I 2026 Nr. 156.
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Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt.