1. Welche Steuerarten bei ETFs relevant sind
Bei ETFs greift grundsätzlich die Abgeltungssteuer. Sie fällt auf Kapitalerträge an – also auf:
- Kursgewinne (Verkauf mit Gewinn)
- Dividenden (bei ausschüttenden ETFs)
- Vorabpauschale (bei thesaurierenden ETFs)
Der Steuersatz beträgt 25 % Abgeltungssteuer + 5,5 % Solidaritätszuschlag + ggf. Kirchensteuer. Damit liegt die tatsächliche Belastung meist bei ca. 26–28 %.
2. Der Sparerpauschbetrag
Jeder Anleger hat einen steuerfreien Freibetrag – den sogenannten Sparerpauschbetrag:
- 1.000 € für Ledige
- 2.000 € für Verheiratete
Wichtig: Damit der Freibetrag automatisch berücksichtigt wird, muss bei der Depotbank ein Freistellungsauftrag eingerichtet sein.
3. Thesaurierend oder ausschüttend – was ist steuerlich besser?
- Ausschüttende ETFs zahlen Dividenden direkt aus. Diese werden sofort versteuert.
- Thesaurierende ETFs legen Erträge automatisch wieder an. Hier wird jährlich eine kleine Vorabpauschale besteuert – auch wenn keine Ausschüttung erfolgt.
Langfristig unterscheiden sich beide Varianten kaum in der Steuerlast – entscheidend ist die Strategie.
4. Steuerliche Vorteile im Rahmen der Altersvorsorge
Wer langfristig für den Ruhestand spart, kann ETF-Investments steuerlich optimieren – z. B. über
- eine Basisrente (Rürup-Rente) mit ETF-Fonds,
- oder fondsgebundene Versicherungen mit steuerbegünstigter Auszahlung.
Bei May-Finanz prüfen wir gemeinsam, welche Lösung am besten zu Ihrer persönlichen Situation passt.
5. Fazit – Was Anleger in unserer Region wissen sollten
Auch wenn Steuern zunächst kompliziert klingen, sind sie bei ETFs gut kalkulierbar. Mit einer klaren Strategie, richtigem Freistellungsauftrag und langfristigem Anlagehorizont bleibt der Großteil der Rendite erhalten.
May-Finanz unterstützt Sie dabei, Ihre ETF-Geldanlage steuerlich effizient zu gestalten – transparent und ohne Bindung an ein einzelnes Haus und regional vor Ort in Neumarkt, Freystadt und Postbauer-Heng.
Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt.