Wenn ein Paar Kinder bekommt, ändert sich viel. Eine Entscheidung fällt dabei oft nebenbei: Einer arbeitet weiter Vollzeit, der andere reduziert. Das Haushaltseinkommen bleibt einigermaßen stabil, die Familie kommt gut zurecht. Was dabei kaum jemand ausrechnet, ist die Rente.
Denn die gesetzliche Rente rechnet jeden Monat einzeln ab. Wer halb so viel verdient, sammelt in dieser Zeit ungefähr halb so viele Rentenpunkte. Zehn Jahre Teilzeit sind in der Renteninformation später deutlich zu sehen. Der Partner in Vollzeit merkt davon nichts, auf seinem Konto läuft alles weiter.
Eine gemeinsame Entscheidung mit einseitiger Wirkung
Im Gespräch sagen Paare fast immer: Das haben wir zusammen so entschieden. Das stimmt. Die Folgen tragen aber nicht beide gleich. Solange die Ehe hält, fällt das im Alltag kaum auf. Spätestens bei einer Trennung oder wenn ein Partner früh stirbt, zeigt sich, auf wessen Namen die Vorsorge läuft.
Wir sprechen das Thema deshalb offen an, auch wenn es zunächst unromantisch klingt. Die meisten Paare sind dankbar dafür. Häufig stellt sich heraus, dass es eine mündliche Abmachung gibt („Ich zahle dann mehr in meine Vorsorge, das kommt uns beiden zugute“), die aber nie aufgeschrieben und nie umgesetzt wurde.
Warum das Altersvorsorgedepot hier gut passt
Ab dem 1. Januar 2027 gibt es das Altersvorsorgedepot als neue geförderte private Altersvorsorge. Es folgt auf die Riester-Förderung. Für Paare mit Teilzeit ist ein Punkt besonders wichtig: Die Förderung gilt pro Person.
Wer in Teilzeit rentenversicherungspflichtig beschäftigt ist, ist selbst unmittelbar förderberechtigt. Er oder sie kann also einen eigenen Vertrag abschließen und bekommt die eigene Grundzulage, unabhängig davon, wie viel der Partner verdient. Die Grundzulage beträgt 50 Cent je Euro auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr, darüber 25 Cent je Euro, insgesamt höchstens 540 Euro jährlich. Der Mindestbeitrag liegt bei 120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat.
Dazu kommt die Kinderzulage: bis zu 300 Euro je Kind und Jahr. Sie wird in der Regel der Mutter zugeordnet. Ist sie diejenige, die in Teilzeit arbeitet, landet die Kinderzulage genau dort, wo die Lücke entsteht. Die Kinderzulage gibt es, solange für das Kind Anspruch auf Kindergeld besteht.
Ein Beispiel
Eine Mutter arbeitet nach der Elternzeit 20 Stunden in der Woche, das Paar hat ein Kind. Sie zahlt 50 Euro im Monat in ihr eigenes Altersvorsorgedepot ein, das sind 600 Euro im Jahr.
- Eigenbeitrag: 600 Euro
- Grundzulage: 240 Euro
- Kinderzulage: 300 Euro
- Einzahlung im Jahr insgesamt: 1.140 Euro
Ob die 50 Euro aus ihrem Gehalt oder aus dem gemeinsamen Haushaltsbudget kommen, ist für die Förderung gleich. Entscheidend ist, dass der Vertrag auf ihren Namen läuft. Genau das ist der faire Ausgleich: Das Paar entscheidet gemeinsam, die Vorsorge wächst dort, wo die Rentenpunkte fehlen.
Und der Partner in Vollzeit?
Auch er ist förderberechtigt, mit eigenem Vertrag und eigener Grundzulage. Die volle Grundzulage von 540 Euro gibt es ab einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro im Jahr, also 150 Euro im Monat. Zwei Verträge in einem Haushalt bedeuten damit bis zu 1.080 Euro Grundzulage im Jahr, dazu die Kinderzulagen. Wie das Paar die Beiträge auf die beiden Verträge verteilt, ist eine Frage der Fairness und des Budgets. Unsere Erfahrung: Wer einmal beide Renteninformationen nebeneinander auf dem Tisch liegen hatte, verteilt anders als vorher.
Stand der Förderangaben: 07.10.2026, Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. I 2026 Nr. 156).
Die genannten Beträge sind Beispielrechnungen. Wie hoch die Förderung in Ihrem Fall ausfällt, hängt von Einkommen, Kinderzahl und persönlichen Verhältnissen ab.
Worauf Paare achten sollten
Ein Punkt wird oft übersehen: Wer nur einen Minijob hat und sich von der Rentenversicherungspflicht hat befreien lassen, ist nicht mehr unmittelbar förderberechtigt, sondern nur noch mittelbar über den Ehepartner. Auch dann braucht es einen eigenen Vertrag, die Grundzulage beträgt aber höchstens 175 Euro. Bevor ein Vertrag abgeschlossen wird, klären wir deshalb immer, ob eine solche Befreiung vorliegt.
Auch die Anlage selbst verdient einen Blick, die Zulagen sind nur ein Teil. Im Altersvorsorgedepot wählen Sie, ob Sie ohne Garantie, mit 80 Prozent oder mit 100 Prozent Garantie vorsorgen. Bei zwanzig oder dreißig Jahren bis zum Ruhestand sieht diese Entscheidung anders aus als bei zehn. Wir empfehlen, beide Wege mit denselben Annahmen nebeneinanderzulegen, bevor Sie sich festlegen.
Bei Familien in Altdorf b. Nürnberg kommt das Thema oft auf, wenn ein Partner nach der Elternzeit in Teilzeit zurückkehrt und die erste Renteninformation danach im Briefkasten liegt. Ein guter Zeitpunkt, beide Verträge gemeinsam aufzusetzen.
Was es für Sie heißt
Sie sprechen mit einem Menschen, der Ihre Situation als Paar ansieht. Wir vergleichen die Angebote mehrerer Anbieter, weil wir gesellschafts- & produktunabhängig beraten. Jemand schaut regelmäßig darauf, ob Beiträge und Aufteilung noch zu Ihrem Leben passen. Und Sie müssen selbst nichts einrichten: keinen Vertrag vergleichen, keine Fonds auswählen, keine Zulage beantragen.
Mehr zum Thema: Altersvorsorge mit May-Finanz · Altersvorsorgedepot in Altdorf b. Nürnberg · Sondertilgung oder Altersvorsorge?
Ihre Vorsorge als Paar gemeinsam planen
Viele unserer Kunden kommen aus Altdorf b. Nürnberg und dem südlichen Nürnberger Land, manche begleiten wir schon seit Jahren. Gemeinsam schauen wir, wie Sie beide im Alter auf eigenen Beinen stehen.
Sie wohnen in Altdorf b. Nürnberg und möchten Ihre Vorsorge als Paar mit uns besprechen? Wir empfangen Sie in unserem Büro in Postbauer-Heng oder kommen nach Vereinbarung zu Ihnen. Auch ein Videogespräch ist möglich.
May-Finanz · Matthias May — Gesellschafts- & produktunabhängig · seit 2006
Fachlich geprüft von Matthias May · zuletzt aktualisiert am 14.10.2026
Über den Autor: Matthias May ist Inhaber von May-Finanz, gesellschafts- und produktunabhängige Finanzberatung seit 2006 mit Sitz in Postbauer-Heng. Zugelassen als Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO), Versicherungsmakler (§ 34d GewO), Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO) und Darlehensvermittler (§ 34c GewO).
Risikohinweis: Geldanlagen unterliegen Wertschwankungen und können zu Verlusten führen. Wertverluste bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals sind möglich. Frühere Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Die Inhalte dieser Website dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Anlageberatung, keine Kaufempfehlung und keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt.