Altersvorsorge

ETF-Depot oder Altersvorsorgedepot: Was passt wann?

ETF-Depot oder Altersvorsorgedepot: Was passt wann? · May-Finanz

Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Banken und andere Anbieter das neue Altersvorsorgedepot anbieten. Das Gesetz ist beschlossen und Ende Mai 2026 verkündet worden. Für viele Anleger, die heute schon einen ETF-Sparplan besparen, stellt sich damit eine praktische Frage: Wohin mit dem nächsten Euro?

Die kurze Antwort lautet so. Das Altersvorsorgedepot bringt Zulagen vom Staat und Steuervorteile in der Ansparphase, dafür bleibt das Geld bis zum Ruhestand gebunden. Das freie ETF-Depot bringt keine Förderung, dafür kommen Sie jederzeit an Ihr Kapital. Welche Seite schwerer wiegt, hängt an Ihrer Lebenslage. Für viele Haushalte wird es auf eine Aufteilung hinauslaufen.

Was das Altersvorsorgedepot bietet

Die Förderung ist einfach aufgebaut. Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr legt der Staat 50 Cent je Euro dazu, auf jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro 25 Cent. Daraus ergibt sich eine Grundzulage von höchstens 540 Euro im Jahr. Voraussetzung ist ein Eigenbeitrag von mindestens 120 Euro im Jahr. Für jedes Kind erhält ein Elternteil zusätzlich bis zu 300 Euro Kinderzulage, voll schon ab einem Sparbeitrag von 25 Euro im Monat. Wer vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus.

Einzahlen dürfen Sie bis 6.840 Euro im Jahr. Die Zulage wächst oberhalb von 1.800 Euro aber nicht mehr mit.

In der Ansparphase fallen im Depot weder Abgeltungsteuer noch Vorabpauschale an. Dividenden, Kursgewinne und Umschichtungen bleiben unversteuert, bis ausgezahlt wird. Zusätzlich prüft das Finanzamt, ob der Sonderausgabenabzug für Sie günstiger ist als die Zulagen.

Förderberechtigt sind unter anderem Arbeitnehmer, Beamte mit entsprechender Einwilligung und künftig auch Gewerbetreibende und Freiberufler, sofern sie eine Steuererklärung abgeben. Jeder Anbieter geförderter Altersvorsorge muss zusätzlich ein Standarddepot anbieten, selbst oder über einen Kooperationspartner. Dort sind die Effektivkosten auf 1,0 Prozent im Jahr begrenzt.

Was es von Ihnen verlangt

Das Geld ist für das Alter bestimmt. Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 Jahren, früher nur, wenn Sie bereits eine gesetzliche Altersrente oder eine Pension beziehen. Spätestens mit 70 muss sie starten. Entnehmen Sie vorher Geld für andere Zwecke, müssen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Eine Ausnahme gibt es für selbst genutztes Wohneigentum, allerdings nur, wenn Ihr Vertrag diese Entnahme vorsieht. Anbieter müssen sie künftig nicht mehr anbieten.

Zu Beginn der Auszahlung können Sie einmalig bis zu 30 Prozent des vorhandenen Kapitals entnehmen, ohne Förderung zurückzahlen zu müssen. Auch dieser Betrag gehört zu den Leistungen, die im Alter mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Neu ist der Auszahlplan. Den Rest des Kapitals können Sie sich direkt aus dem Depot in Raten auszahlen lassen, mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr, auf Wunsch auch länger. Eine Versicherung brauchen Sie dafür nicht. Was noch nicht ausgezahlt ist, bleibt im Vertrag und kann vererbt werden. Die Förderung ist dann zurückzuzahlen, es sei denn, das Kapital geht ohne Abzüge auf einen Vertrag des Ehepartners über.

Wer lieber eine feste Rente bis zum Lebensende möchte, kann das Kapital zu Beginn der Auszahlung stattdessen in eine Leibrente umwandeln. Das ist eine Möglichkeit, keine Pflicht.

Die Auszahlungen aus geförderten Beiträgen werden im Alter mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Der Vorteil entsteht, weil über Jahrzehnte keine Steuer vom Ertrag abgeht und der Steuersatz im Ruhestand meist niedriger liegt als im Berufsleben.

Was das freie ETF-Depot bietet

Im freien Depot entscheiden Sie selbst, wie viel Sie einzahlen, welche ETFs oder Investmentfonds Sie kaufen und wann Sie verkaufen. Es gibt keine Obergrenze und keine Altersgrenze.

Die Kehrseite ist die laufende Besteuerung. Auf Erträge fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an, dazu Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bei Aktien-ETFs bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei (Teilfreistellung). Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro, bei Ehepaaren 2.000 Euro, gilt für alle Kapitalerträge zusammen. Jedes Jahr kann zudem eine Vorabpauschale anfallen, auch wenn Sie nichts verkaufen.

Staatliche Zulage
Altersvorsorgedepot: bis 540 € Grundzulage, 300 € je Kind
Freies ETF-Depot: keine

Steuern in der Ansparphase
Altersvorsorgedepot: keine
Freies ETF-Depot: Abgeltungsteuer, Vorabpauschale

Steuern bei Auszahlung
Altersvorsorgedepot: persönlicher Steuersatz
Freies ETF-Depot: Abgeltungsteuer auf den Gewinn beim Verkauf

Zugriff
Altersvorsorgedepot: ab 65 (Ausnahmen siehe oben)
Freies ETF-Depot: jederzeit

Einzahlung
Altersvorsorgedepot: bis 6.840 € im Jahr, gefördert bis 1.800 €
Freies ETF-Depot: unbegrenzt

Auszahlung
Altersvorsorgedepot: bis 30 % einmalig, Rest per Auszahlplan aus dem Depot (ohne Versicherung) oder wahlweise Leibrente
Freies ETF-Depot: jederzeit, in beliebiger Höhe

Anlageauswahl
Altersvorsorgedepot: Angebot des jeweiligen Anbieters
Freies ETF-Depot: frei

Zwei Beispiele

Die folgenden Rechnungen sind vereinfacht und gerundet. Sie zeigen die Wirkung der Förderung, keine Empfehlung für Ihren Einzelfall.

Angestellte, 38 Jahre, zwei Kinder, 150 Euro im Monat. Im Jahr zahlt sie 1.800 Euro ein. Dazu kommen 540 Euro Grundzulage und 600 Euro Kinderzulage. Ins Depot fließen damit 2.940 Euro, davon 1.140 Euro vom Staat. Bezogen auf ihren Eigenbeitrag sind das rund 63 Prozent zusätzlich. Eine so hohe Quote erreicht kein freies Depot. Ihre Notfallreserve und das Geld für absehbare Ausgaben der nächsten Jahre gehören trotzdem nicht in das Altersvorsorgedepot, sondern auf das Tagesgeldkonto oder in ein freies Depot.

Selbstständiger, 52 Jahre, keine Kinder, 800 Euro im Monat. Als Gewerbetreibender mit Steuererklärung ist er ab 2027 förderberechtigt. Er zahlt 1.800 Euro ins Altersvorsorgedepot und erhält 540 Euro Grundzulage, also 30 Prozent auf seinen Beitrag. Die übrigen 7.800 Euro im Jahr legt er im freien Depot an. Der Grund ist die Liquidität: Sein Betrieb braucht gelegentlich Kapital, und bis 65 sind es noch 13 Jahre. Geld, das er vorher womöglich braucht, wäre im Altersvorsorgedepot falsch aufgehoben.

Wann das freie ETF-Depot die bessere Wahl bleibt

Es gibt Lagen, in denen die Förderung den Verlust an Beweglichkeit nicht aufwiegt. Das gilt, wenn Sie das Geld vor dem Ruhestand brauchen könnten, etwa für eine Selbstständigkeit, eine Auszeit oder die Unterstützung der Kinder. Es gilt für größere Einmalbeträge aus einer Erbschaft oder einem Verkauf, die weit über die Förderhöchstgrenze hinausgehen. Und es gilt, wenn Sie im Ruhestand mit einem hohen Steuersatz rechnen, etwa wegen hoher Mieteinnahmen oder Betriebsrenten.

Eine häufige Aufteilung

In der Praxis ergibt sich oft eine klare Reihenfolge. Zuerst steht eine Rücklage für drei bis sechs Monatsausgaben. Danach wird das Altersvorsorgedepot bis zu dem Betrag bespart, der die volle Förderung auslöst, also bis 1.800 Euro im Jahr. Alles, was über diese Grenze hinaus langfristig angelegt werden soll und verfügbar bleiben muss, geht in das freie ETF-Depot.

Wer einen Riester-Vertrag hat, muss nichts tun: Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden, gilt Bestandsschutz mit der bisherigen Förderung. Sie können den Vertrag aber auch in ein Altersvorsorgedepot übertragen, ohne bisherige Zulagen zurückzahlen zu müssen, oder ihn behalten und per Erklärung gegenüber dem Anbieter nur in die neue Förderung wechseln. Beim Übertrag können Kosten anfallen. Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt an Garantien, Kosten und Restlaufzeit Ihres Vertrags. Mehr dazu in unserem Beitrag Riester behalten oder wechseln.

Mehr zum Altersvorsorgedepot 2027

Das Altersvorsorgedepot löst ab 2027 die Riester-Rente als geförderte private Vorsorge ab. Einen Überblick über Förderung, Produktarten und Anbieter finden Sie auf unserer Seite Altersvorsorgedepot 2027. Wie Familien die Kinderzulage nutzen, zeigt der Beitrag Altersvorsorgedepot für Familien. Wie ein freies Depot mit ETFs aufgebaut sein kann, erklärt die Seite ETF-Geldanlage.

Ihre Geldanlage und Altersvorsorge besprechen

Zu unserem Kundenkreis gehören auch Anleger aus Hilpoltstein. Gemeinsam besprechen wir, welcher Teil der Ersparnisse für die Altersvorsorge vorgesehen ist und welches Geld vorher verfügbar bleiben soll. Was das Altersvorsorgedepot speziell für Anleger in Hilpoltstein bedeutet, fasst unsere Seite Altersvorsorgedepot 2027 in Hilpoltstein zusammen.

Sie wohnen in Hilpoltstein und möchten Ihren bisherigen Sparplan oder Ihre Altersvorsorge mit uns besprechen? Wir empfangen Sie in unserem Büro in Postbauer-Heng oder kommen nach Vereinbarung zu Ihnen. Auch ein Videogespräch ist möglich.

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May-Finanz · Matthias May — Gesellschafts- & produktunabhängig · seit 2006

Fachlich geprüft von Matthias May · zuletzt aktualisiert am 23.09.2026

Über den Autor: Matthias May ist Inhaber von May-Finanz, gesellschafts- und produktunabhängige Finanzberatung seit 2006 mit Sitz in Postbauer-Heng. Zugelassen als Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO), Versicherungsmakler (§ 34d GewO), Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO) und Darlehensvermittler (§ 34c GewO).

Quellen: Bundesministerium der Finanzen, „Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge“, 05.05.2026 · Bundesregierung, „Fragen und Antworten: Private Altersvorsorge wird attraktiver“, 01.06.2026 · Deutscher Bundestag, „Bundestag beschließt das Altersvorsorgedepot“, 27.03.2026 · Stand der Angaben: 23.09.2026

Risikohinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die Rechenbeispiele sind vereinfacht und hypothetisch. Der Wert von ETFs und Investmentfonds kann schwanken, Verluste bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals sind möglich. Steuerliche Angaben beruhen auf dem Stand vom 23.09.2026 und können sich ändern.

Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

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